Mit der Verbreitung von 5G-Telekommunikationstechnologien steigt die Zahl der Geräte, die mit Wechsel- als auch Gleichströmen mit niedriger Spannung von 48 oder 60 V betrieben werden. In vielen Fällen befinden sich diese Geräte außerhalb von Gebäuden in der Blitzschutzzone LPZ 0. Dies gilt auch für Orte mit erhöhtem Überspannungsrisiko, wie z. B. Masten.
Der Überspannungsableiter SLP-075 V/2 ist für die interne Verdrahtung in sekundären Schalttafeln oder für direkten Schutz von Geräten vorgesehen. Bei der Koordinierung zwischen FLP-12,5-075-VH (SPD Typ 1, Typ 2) und SLP-075 (SPD Typ 2) sind RTO-Entkopplungs-Drosselspulen in die Installation einzubeziehen oder es muss ein Kabelabstand von 10 m zwischen ihnen eingehalten werden. Wird der Abstand nicht eingehalten, wird anstelle des SLP-075 wieder der Überspannungsableiter FLP-12,5-075 eingesetzt. Die oben genannten Überspannungsableiter sollten an der Schnittstelle von LPZ 0 und 1 sowie in der Nähe der Geräte oder in Sekundärschaltanlagen installiert werden, in denen der Potenzialausgleich für den jeweiligen Standort stattfindet.
Beide Typen von SPDs können auch für kleine PV-Anwendungen (ein bis zwei Solarmodule) verwendet werden, in Übereinstimmung mit den Vorschriften für Photovoltaik, wobei zu entscheiden ist, ob die Module an ein Blitzschutzsystem (LPS) angeschlossen werden oder nicht.